Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht beinhaltet detaillierte Regelungen zu Fragen des Arbeitsvertrages und seiner Kündigung. Um Interessen effizient durchzusetzen, ist eine Reihe von Formalitäten zu beachten: zum Beispiel die Dreiwochenfrist bei Kündigungsschutzklagen, die nicht verlängert werden kann.

In unserer Kanzlei betreuen wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – gerichtlich und außergerichtlich.

Prüfung von Arbeitsverträgen

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage der Kooperation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bevor man sich im Rahmen dieses Vertrages auf die Zusammenarbeit einigt, sollte man als Arbeitnehmer sicherstellen, dass das verbindliche Dokument sämtliche Bedingungen enthält, die zuvor mündlich vereinbart wurden. Sind die Tätigkeiten klar definiert? Listet der Vertrag im Falle von Boni eindeutige Zielvorgaben auf? Welche Folgen kann ein Abtretungsverbot haben? Wir prüfen sämtliche Details Ihres Arbeitsvertrags und geben Ihnen eine klare Auskunft über mögliche Risiken. Auf Wunsch erarbeiten wir außerdem Änderungsvorschläge, die sich vorteilhaft auf Ihre Position auswirken.

Beendigung von Arbeitsverträgen

Die ordentliche Kündigung ist die wichtigste Variante, um ein Arbeitsverhältnis von Arbeitgeberseite zu beenden. Damit sie wirksam ist, müssen Arbeitgeber dem jeweiligen Arbeitnehmer ein unterzeichnetes Kündigungsschreiben zukommen lassen; den Zugang sollten sie beweisen können. Gerade Arbeitgeber, die mehr als zehn Personen beschäftigen, sollten bei problematischen Kündigungen unbedingt einen Anwalt hinzuziehen – denn in ihren Betrieben greift das Kündigungsschutzgesetz, wonach Kündigungen nur betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt erfolgen dürfen. Bestimmten Personen, etwa Schwangeren oder Menschen in Elternzeit, kann nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden. In unserer Kanzlei beraten wir Arbeitgeber deshalb auch zu anderen Möglichkeiten, um Arbeitsverträge zu beenden. Dazu gehören unter anderem die außerordentliche Kündigung und der Aufhebungsvertrag.

Kündigungsschutzklagen

Das deutsche Arbeitsrecht beinhaltet detaillierte Regelungen zu Fragen des Arbeitsvertrages und seiner Kündigung. Um Interessen effizient durchzusetzen, ist eine Reihe von Formalitäten zu beachten: zum Beispiel die Dreiwochenfrist bei Kündigungsschutzklagen, die nicht verlängert werden kann.

In unserer Kanzlei betreuen wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – gerichtlich und außergerichtlich.

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Uwe Twent ist Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht

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