Mietrecht

Ob gewerbliche oder privat genutzte Immobilien: Wir beraten Sie zu allen Fragen rund ums Mietrecht. Eigentümer vertreten wir gerichtlich und außergerichtlich, um beispielsweise Mietzinsansprüche oder die Räumung eines Mietobjekts durchzusetzen; Mieter unterstützen wir unter anderem bei der Bewertung gewerblicher Mietverträge.

Durchsetzung von Mietzinsansprüchen

Im Sinne des deutschen Zivilrechtes ist ein Mieter bereits im Verzug, wenn er nicht am 3. Tag eines Monats bezahlt hat. Spätestens eine Woche nach Verstreichen dieser Frist sollte man als Vermieter die Zahlung anmahnen. Erfolgt keine Reaktion, kann beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf ein gerichtliches Mahnverfahren gestellt werden; widerspricht der Mieter nicht, erhält der Vermieter einen vollstreckbaren Titel, um die Schulden einzutreiben.

Hat ein Mieter zweimal hintereinander nicht die Miete bezahlt, ist außerdem der Weg für eine fristlose Kündigung frei. Damit alle Formalitäten beachtet werden und die Kündigung wirksam wird, sollte man spätestens zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt für Mietrecht einschalten.

Kündigung und Räumung

Wird man als Vermieter Opfer von so genannten „Mietnomaden“, bleibt meistens nur die Kündigung des Vertrags und die Räumung des Mietobjekts. Der Gesetzgeber hat die Rechte von Vermietern mittlerweile gestärkt: So kann man den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt (§ 543 BGB). Ein solcher wichtiger Grund liegt einerseits vor, wenn der Mieter das Mietobjekt anderen Personen überlässt oder es anderweitig vernachlässigt. Darüber hinaus gilt auch ein Ausbleiben der Mietzahlung zwei Monate in Folge als wichtiger Grund.

Wenn Mieter trotz einer fristlosen Kündigung nicht ausziehen, sollten Vermieter umgehend eine Räumungsklage einleiten. Wir unterstützen unsere Mandanten unter anderem beim Einholen eines Räumungstitels und bei der Zusammenarbeit mit dem Gerichtsvollzieher.

Gewerbemietrechtliche Auseinandersetzungen

Im Gegensatz zu privaten Wohnungen, deren Vermietung im Bürgerlichen Gesetzbuch bis ins Detail geregelt ist, gibt es im Gewerbemietrecht viel Gestaltungsspielraum. Weniger erfahrene Gewerbetreibende und Existenzgründer stellt das vor große Herausforderungen: Unübersichtliche Zusatzklauseln, individuelle Vereinbarungen zur Haftung und lange Kündigungsfristen im Mietvertrag sorgen für Verunsicherung.

Wir beraten Mandanten zu den verschiedenen Facetten des Gewerbemietrechts. In unserer Kanzlei klären wir Sie unter anderem über eventuelle Risiken und Zusatzkosten auf, die sich aus Ihrem Mietvertrag ergeben. Wir prüfen, ob Schadensersatzansprüche bestehen, zeigen Ihnen, welche Veränderungen Sie an Ihrer Fläche auch ohne Zustimmung des Vermieters vornehmen dürfen, und vertreten Sie gerichtlich sowie außergerichtlich.

Ihr schneller Kontakt

Uwe Twent ist Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht

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