Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Unsere Kanzlei betreut Mandanten bei allen zivil- und strafrechtlichen Fragen des Verkehrsrechts. Das Verkehrszivilrecht wird häufig bei Verkehrsunfällen oder beim Autokauf relevant. Regelmäßig vertreten wir unsere Mandanten gegenüber einer gegnerischen Haftpflichtversicherung oder bei der gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem Vertragspartner. Vom Verkehrsstrafrecht ist immer dann die Rede, wenn Bürger mit Ordnungswidrigkeiten oder Strafgesetzen in Berührung kommen. Typische Fälle sind Trunkenheitsdelikte, Geschwindigkeitsverstöße oder die Fahrerflucht.

Neben unserer Tätigkeit im Verkehrsrecht betreuen wir unsere Mandanten außerdem in den Bereichen Miet– und Arbeitsrecht.

  • Unfallschadenregulierung
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen
  • Problemlösung beim An- und Verkauf von Gebraucht- und Neuwagen
  • Trunkenheitsdelikte
  • Unfallflucht
  • Rotlichtverstöße
  • Geschwindigkeitsverstöße
  • weitere Ordnungswidrigkeiten
Was kostet eine Beratung bei einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht?
Ein Großteil der Anwaltskosten ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Bei der Bezahlung ist zwischen verschiedenen Fällen zu unterscheiden:

  • Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten.
  • Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Gerichts- und Anwaltskosten.
  • Verfügen Sie über ein geringes Einkommen, können Sie einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe stellen.

Für Verbraucher beträgt die Erstberatungsgebühr bei einem Anwalt für Verkehrsrecht maximal 190,00 Euro.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten?
Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser. Im Falle eines Unfalls empfiehlt es sich beispielsweise, den Anwalt bereits vor der Schadensmeldung bei der Haftpflichtversicherung zu beauftragen. Auch Angaben zum Unfallgeschehen gegenüber der Polizei sollten erst nach Absprache mit einem Anwalt für Verkehrsrecht gemacht werden.

Wie beauftrage ich einen Rechtsanwalt?
Die Beauftragung eines Anwaltes kann formlos erfolgen: In dem Moment, in dem Sie einen Anwalt bitten, einen bestimmten Sachverhalt zu prüfen, entsteht das Mandat. Diese Regelung hat einen guten Grund: Denn ab diesem Zeitpunkt schützt das Gesetz das besondere Vertrauensverhältnis, das zwischen Mandant und Rechtsanwalt besteht.

Was benötige ich für ein erstes Gespräch?
Wichtig ist, dass Sie alle relevanten Unterlagen und Daten mitbringen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Dazu gehören unter anderem:

  • Verträge, die in Zusammenhang mit dem Streitgegenstand entstanden sind, sowie der Schriftverkehr mit der jeweiligen Gegenseite
  • eine Auflistung eventueller Zeugen (inkl. Anschrift)
  • sofern vorhanden: Informationen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung

Bei Verkehrsunfällen kommen folgende Unterlagen hinzu:

  • Informationen zu Ihrer Kfz-Versicherung
  • die Unfallmitteilung der Polizei
  • sofern vorhanden: Bilddokumente vom Unfallgeschehen und Unfallort; Gutachten und/oder Kostenvoranschläge
  • sofern vorhanden: schriftliche Mitteilungen von der Polizei oder von der Bußgeldstelle
  • im Falle einer Verletzung: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Krankenhaus- bzw. Arztbericht

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John D.
Uwe Twent

Uwe Twent

Rechtsanwalt

Verkehrsrecht ist das Spezialgebiet von Uwe Twent. Mit den entsprechenden straf- und zivilrechtlichen Fragen beschäftigt er sich sowohl in seiner täglichen Arbeit als Rechtsanwalt, als auch als Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht“ im Deutschen Anwaltsverein. Darüber hinaus betreut Herr Twent Mandanten in den Bereichen Mietrecht und Arbeitsrecht.

Daniela Mayland

Daniela Mayland

Sekretariat

Daniela Mayland leitet das Sekretariat in unserer Kanzlei. Als ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte ist sie Ihre erste Ansprechpartnerin für alle administrativen Fragen.