Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem die meisten Menschen schon einmal in Berührung gekommen sind: sei es, weil sie zu schnell gefahren sind, oder weil sie in einen Unfall verwickelt waren. In vielen Fällen lohnt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten – insbesondere wenn empfindliche Strafen drohen oder hohe Schadensersatzforderungen gestellt werden. Wir beraten unsere Mandanten sowohl im Verkehrszivil- als auch im Verkehrsstrafrecht.

Trunkenheitsdelikte

Trunkenheit im Straßenverkehr ist eine Straftat, die für die Betroffenen spürbare Konsequenzen nach sich zieht. Bei einer Blutalkoholkonzentration ab einem Wert von 1,1 Promille spricht man im Verkehrsrecht von einer „absoluten Verkehrsuntüchtigkeit“, wodurch § 316 des Strafgesetzbuches (Trunkenheit im Verkehr) automatisch greift. Bei Werten ab 0,3 Promille wird eine „relative Verkehrsuntüchtigkeit“ angenommen: Kann man dem Fahrer oder der Fahrerin so genannte „fahrbedingte Ausfallerscheinungen“ nachweisen, ist der Straftatbestand des § 316 StGB ebenfalls erfüllt. Übrigens: Bereits das Führen eines Kraftfahrzeugs bei einer Blutalkoholkonzentration von über 0,5 Promille ist in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit, die ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten nach sich ziehen kann.

Unfallflucht

Beim Straftatbestand der Unfallflucht kommt es häufig zu Fehlurteilen. Sollte ein entsprechender Vorwurf gegen Sie erhoben werden, empfehlen wir deshalb dringend, einen Verkehrsanwalt einzuschalten. Denn in besonders schweren Fällen der „unerlaubten Entfernung vom Unfallort“ (§ 142 StGB) droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren; auch ein kostspieliger Versicherungsregress kann die Folge sein.

Vor diesem Hintergrund sollten Sie Aussagen und Stellungnahmen gegenüber der Polizei nur in Absprache mit einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht machen. Unberechtigte Vorwürfe können auf diese Weise oft bereits zu einem frühen Zeitpunkt entkräftet werden.

Ordnungswidrigkeiten

Die meisten Autofahrer, denen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, nehmen dies ohne Widerspruch hin. Dabei blenden sie aus, dass Ordnungswidrigkeiten in der Summe oft fatale Folgen haben: Neben den ärgerlichen Bußgeldern können Sie zu Punkten in Flensburg und zu einem vorübergehenden Fahrverbot führen.

Da Bußgeldbescheide regelmäßig auf Irrtümern (etwa auf fehlerhaften Geschwindigkeits- oder Abstandsmessungen) beruhen, lohnt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Durch die Akteneinsicht, die nur Anwälten gewährt wird, lassen sich häufig Verfahrensfehler feststellen, die Bußgeldverfahren hinfällig machen.

Ihr schneller Kontakt

Uwe Twent ist Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht

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