Vorsicht bei Anruf geboten !

Wer in einem unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt wurde, erhält oftmals bereits kurze Zeit später, manchmal schon am Unfallort, einen Telefonanruf der eintrittspflichtigen gegnerischen Pkw-Haftpflichtversicherung. In diesem Telefongespräch versuchen gut geschulte Mitarbeiter der Versicherungen die Geschädigten zu überzeugen, dass die gesamte Schadenregulierung problemlos von der gegnerischen Versicherung erfolgen könne. Der Geschädigte brauche sich um nichts mehr zu kümmern. Dieses hört sich für den Geschädigten zunächst gut an, jedoch ist dieses der Versuch, die Kosten der Unfallfolgen für die Versicherung drastisch zu senken. Grundsätzlich stehen dem Geschädigten im Falle eines unverschul­deten Verkehrsunfalls die Schadenpositionen Reparaturkosten, Ab­schleppkosten, Sachverständigengutachten­kosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung und die Rechts­anwaltskosten zu. Falls die geg­nerische Haftpflichtversicherung die Unfallabwicklung übernimmt, wird der Geschädigte oftmals in eine Werkstatt gelotst, die mit der Versicherung eigenständige Verträge hat, obwohl der Geschädigte im 100 % Haftpflichtschadenfall die freie Wahl der Werkstatt hat und somit die Werkstatt seines Ver­trauens beauftragen könnte. Ein Sachverständigengutachten wird oftmals nicht in Auftrag gegeben, so dass die sogenannte „merkantile Wertminderung“, die durchaus nennenswerte Beträge ausmachen kann, unter den Tisch fällt. Wenn der Geschädigte später das repa­rierte Fahrzeug veräußern möchte, muss das Fahrzeug mit dem Hinweis Unfallvorschaden dem potentiellen Käufer angeboten wer­den mit der Konsequenz, dass dieser Unfallvorschaden auf den Verkaufserlös drückt.

Auch die Nutzungsausfallentschädigung wird von den Versiche­rungen bei Nichtgeltendmachung oftmals nicht oder nicht vollständig freiwillig gezahlt. Die Kostenpauschale, die dem Geschädigten zusteht, fällt ebenfalls häufig unter den Tisch.

Die Vorteile dieses Schadensmanagements liegen auf Seiten der Versicherungen, da diese bei den Unfallschäden erhebliche Beträge bei den Reparaturkosten sparen und Schadenpositionen wie Sach­ver­ständigen- und/oder Rechtsanwaltskosten und Wertminderung an den Geschädigten nicht auszahlen müssen.

Jedem Geschädigten, der in einem unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt wurde, kann daher nur geraten werden, einen Rechtsan­walt mit der Schadensregulierung zu beauftragen, der sich im Ver­kehrs­recht spezialisiert hat. Die dadurch entstehenden Kosten haben die Versicherungen im Fall eines unverschuldeten Unfalls zu 100 % zu übernehmen.